Anpassung der Betriebsrenten
Auf Grundlage des § 11 Abs. 1 des Tarifvertrags über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV) erhöhen sich die Betriebsrenten
zum 01.07.2026 um 1,0 Prozent.
Um die Verwaltungskosten möglichst gering zu halten, verzichten wir – wie in den Vorjahren – auf den Versand von Anpassungsmitteilungen.
Die geänderten Beträge sind als Zusatztext zur Überweisung im Kontoauszug ausgewiesen.
