Anpassung der Betriebsrenten

Auf Grundlage des § 11 Abs. 1 des Tarifvertrags über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV) erhöhen sich die Betriebsrenten 
zum 01.07.2026 um 1,0 Prozent. 

Um die Verwaltungskosten möglichst gering zu halten, verzichten wir – wie in den Vorjahren – auf den Versand von Anpassungsmitteilungen.

Die geänderten Beträge sind als Zusatztext zur Überweisung im Kontoauszug ausgewiesen.