Beitrag zur Pflegeversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt seit dem 01.07.2023

  • 3,4 % für Eltern von leiblichen Kindern, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkindern und versicherte Personen, die vor dem 01.01.1940 geboren sind,
  • 4,0 % für Kinderlose ab dem Alter von 23 Jahren.

Ab dem zweiten bis zum fünften Kind wird der Beitrag um 0,25 Prozentpunkte je Kind gesenkt, solange das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Zur Erhebung und zum Nachweis der Kinderzahl wird derzeit ein zentrales digitales Abrufverfahren entwickelt. Bis zu seinem Einsatz wird für Eltern zunächst der reguläre Beitragssatz von 3,4 % erhoben. Nach Einführung des Abrufverfahrens werden wir Beitragssenkungen rückwirkend ab dem 01.07.2023 berücksichtigen und zu viel gezahlte Beiträge von Amts wegen erstatten. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Sofern in Ihrer Rentenberechnung die reduzierten Beitragssätze bereits vorab berücksichtigt werden sollen und Sie mehr als ein Kind unter 25 Jahren haben, teilen Sie uns bitte die Anzahl Ihrer Kinder mit und legen zum Nachweis Kopien der Geburtsurkunden vor.

Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt Kranken- und Pflegeversicherung.