Hinweise zur Leistungsmitteilung 2024 für die Steuererklärung
Jedes Jahr stellen wir unseren Rentenberechtigten für ihre Einkommensteuererklärung eine Leistungsmitteilung über die Höhe der im letzten Kalenderjahr gezahlten Rentenleistungen aus.
Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet (§ 22 Nr. 5 Satz 7 EstG).
Darüber hinaus übermitteln wir die Inhalte der Leistungsmitteilung elektronisch über die Zentrale Stelle für Altersvermögen (ZfA) an die Finanzbehörden.
Ihre Leistungsmitteilung für das Kalenderjahr 2024 wird Ihnen voraussichtlich bis Ende Februar 2025 vorliegen.
Bitte sehen Sie bis dahin von Rückfragen ab.