IBAN-Namensabgleich

Seit Oktober 2025 sind alle Banken innerhalb des SEPA-Raumes verpflichtet, eine Empfängerprüfung, auch bekannt als IBAN-Namensabgleich, bei Überweisungen durchzuführen. Dabei wird vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung geprüft, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN übereinstimmt.

Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden.

Überweisungen an die ZVK:

Bitte verwenden Sie für Ihre Überweisungen unseren offiziellen Empfängernamen:  
Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes oder den Alias-Namen RZVK des Saarlandes.

Bei der Verwendung eines abweichenden Empfängernamens kann es vorkommen, dass Ihre Bank eine Hinweismeldung anzeigt (z.B. „Name stimmt nicht überein“).
Diese Meldung ist rein informativ. Sofern die IBAN korrekt ist, kann die Überweisung dennoch ausgeführt werden. Ein Abbruch der Überweisung ist nicht erforderlich.

Überweisungen von der ZVK:

Da wir als Nicht-Verbraucher gelten, unterliegen unsere ausgehenden Zahlungen nicht dieser Verpflichtung. Auf eine Namensüberprüfung verzichten wir somit.

Zahlungen, die von uns getätigt werden (z.B. Rentenzahlungen) erfolgen weiterhin zuverlässig auf das uns bekannte Konto.

Für Änderungen der Kontodaten von Rentnerinnen und Rentnern steht auf unserer Homepage unter der Rubrik Anträge und Vordrucke - Leistung
das Formular Änderung der Bankverbindung, auch für in englischer und französischer Sprache zur Verfügung.